Eigene Schriftproben
dokumentieren die Entwicklung des Schriftbildes und liefern so wertvolle
Beweisstücke für den Fall, dass später einmal Urkunden angezweifelt
werden sollten, weil die Handschrift „unecht“ bzw. „gefälscht“
wirkt (Testamente müssen handschriftlich verfasst sein, sofern es sich
nicht um notarielle handelt!). Greifen Sie daher wenigstens einmal im
Monat zu Bleistift, Kugelschreiber oder Füllfederhalter, notieren Sie
einige Sätze und verwahren Sie das Schriftstück. Achten Sie darauf, dass
die Schriftproben sowohl Phasen guten wie auch Phasen schlechten
Befindens widerspiegeln. Hinterlassen Sie gegebenenfalls bei Ihrer Bank
mehrere Schriftproben.
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